BAFA (BEG EM) Fördersätze ab 01.01.2023

Die bisherige BAFA Förderung (jetzt BEG EM) mit prozentualer Erstattung der Umbaukosten der gesamten Heizungsanlage bleibt prinzipiell bestehen. Dies schließt neben der Anschaffung des Biomassekessels auch die Kosten für die Speicher, Brennstofflager, Transportsystem, Abgasanlage und sonstigen Teile, jedoch ist immer eine Solaranlage oder Wärmepumpe erforderlich. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert.

  • Solarthermie 25%    
  • Biomasse 10%         
  • Wärmepumpe 25%  
Der zusätzliche Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10% wird auf den Austausch von Gas-, Öl-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. 
  • Die zu ersetzende Heizung muß funktionsfähig sein
  • Gas-/ Ölheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen 
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit "fossilen Brennstoffen" *) im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Förderungen: BAFA
Hier finden Sie die Fördervoraussetzungen des BAFA.


Den Antrag stellen Sie hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2.
Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.



*) Öl und Gas können keinen "fossilen" Ursprung haben. Dafür fördern wir zu viel (ca. 8 km³ jährlich!) und aus zu großer Tiefe (bis über 6.000 m, wo es nur noch Urgesteil wie Granit und Gneiß gibt). Es ist weithin bekannt, daß Mineral-Öl und Mineral-Gas "vulkanischen" Ursprugs sind und sich durch natürliche Prozesse bis in über 100 km Tiefe laufend neu bilden. Siehe "abiotisches Öl".